Der Grad zwischen informativer Kommunikation und Spamming ist sehr schmal. In Zeiten von Phishing und Co misstrauen Endverbraucher häufig den Newslettern von Unternehmen. Halbseriöse Adresssammler verhökern Emailadressen die Sie mit Gewinnspielen sammeln. Unklare AGB´s beim Abonnieren von Newslettern eines Anbieters. Dies alles trägt nicht dazu bei, dem Thema Email Marketing ein wenig vom verlorenen Glanz zurückzugeben.
Email Marketing von rechtlicher Seite betrachtet
Viele Unternehmen bewegen sich rechtlich gesehen mit ihren Email Marketing Kampagnen in der Grauzone. Manche unbewusst, manche wohlwissend und in kühler Berechnung der Tatsache, dass es zu selten zu Anzeigen und Folgen kommt.
Prinzipiell gilt: Der Verbraucher muss ausdrücklich zustimmen, dass er Werbung erhalten möchte bzw. muss eine Geschäftsbeziehung zwischen Unternehmen und Kunden (z.B. bereits erfolgte Bestellung einer Ware) bestehen.
Im Bereich Email Marketing geschieht dies meist durch das double-opt-in Verfahren. Meldet man sich für einen Newsletter an, erhält man umgehend eine Mail mit einem Link mit dem man seine Anmeldung bestätigt und verifiziert. Es liegt im Streitfall beim Unternehmen die Anmeldung des Verbrauchers zu beweisen. Als Konsument sollte man möglichst nie zustimmen, dass persönliche Daten an Dritte weitergegeben werden.
Wichtig ist auch, dass dem Empfänger in jeder Email die Möglichkeit gegeben wird, sich vom Erhalt künftiger Newsletter abzumelden.
Erhält der Konsument Mails mit werblicher Botschaft oder Betreff ohne sich dafür angemeldet zu haben und bringt dies zur Anzeige, kann es für das werbende Unternehmen empfindliche Strafen bis zu 50.000 € setzen.
Viele Unternehmen umgehen das Gesetz um an neue Kunden zu kommen, indem Sie ihre Botschaften von Drittanbietern versenden lassen.
Die genauen rechtlichen Regelungen hinsichtlich Email Marketing sind im Telemediengesetz festgelegt.







